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  • ISSB veröffentlicht erste Entwürfe zu Nachhaltigkeitsstandards

05.04.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©peterschreibermedia/123rf.com

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die ersten beiden Entwürfe seiner Nachhaltigkeitsstandards zur Kommentierung veröffentlicht.

Die IFRS-Stiftung hatte Ende letzten Jahres die Gründung ihres neuen International Sustainability Standards Board (ISSB) bekanntgegeben. Der ISSB soll eine umfassende globale Grundlinie hochwertiger Standards für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen entwickeln. Dies dient dazu, dem Informationsbedarf der Anleger gerecht zu werden. Nun hat er die ersten beiden Entwürfe seiner Nachhaltigkeitsstandards zur Kommentierung veröffentlicht.

Zur Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen (IFRS S1)

IFRS S1 orientiert sich inhaltlich am Rechnungslegungsstandard IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) des IASB und erläutert unter anderem die Zielsetzung der ISSB-Nachhaltigkeitsstandards. Diese liegt in der Darstellung wesentlicher nachhaltigkeitsbezogener Chancen und Risiken des berichtenden Unternehmens, welche für die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung bei der Entscheidung über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen nützlich sind.

Nachhaltigkeitsstandards: Klimabezogene Angaben (IFRS S2)

IFRS S2 ist der erste thematische Standardentwurf des ISSB und enthält Regelungen zu klimabezogenen Angaben. Er verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung unter anderem über die Auswirkungen wesentlicher klimabezogener Risiken und Chancen auf den Unternehmenswert sowie die Reaktion und die Anpassungsfähigkeit des Unternehmens auf diese Chancen und Risiken.

Zu beiden Entwürfen können Interessierte bis zum 29.07.2022 Stellung nehmen.


WPK vom 04.04.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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