• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kommt eine Vereinfachung von Berichtspflichten auf EU-Ebene?

04.12.2023

Die Bundesregierung hat ein Paket zur Reduzierung und Vereinfachung von Berichtspflichten auf EU-Ebene vorgeschlagen. Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse gehören für 55 % der KMU zu den größten Problemen.

Beitrag mit Bild

©jat306/fotolia.com

Die EU-Kommission hat anlässlich der Veröffentlichung ihres Arbeitsprogramms 2024 erste Vorschläge zur Reduzierung und Vereinfachung von Berichtspflichten unterbreitet und eine Konsultation („Call for Evidence“) eingeleitet. Die Konsultation gibt Unternehmen und Mitgliedstaaten die Möglichkeit, weitere Vorschläge zum Berichtspflichtenabbau zu unterbreiten. Ziel der EU-Kommission ist es, Berichtspflichten für Unternehmen (insbesondere KMU) und Behörden um bis zu 25 % zu verringern, ohne hierdurch mit Berichtspflichten verbundene politische Anliegen zu untergraben.

Die Bundesregierung hat sich am 01.12.2023 mit 32 konkreten Vorschlägen zum Berichtspflichtenabbau in die Konsultation eingebracht und die Vorschläge auf dem „Have your say“-Portal der EU-Kommission veröffentlicht.

Bürokratieentlastungsbemühungen auf allen Ebenen

„Wir brauchen jetzt eine spürbare Entlastung bei bürokratischen Prozessen, sowohl national als auch auf EU-Ebene. Gerade kleine und mittlere Betriebe ächzen unter zu vielen Vorgaben. Der Abbau unnötiger Bürokratie ist Ausdruck eines modernen Staates, der funktioniert und Vertrauen in öffentliche Institutionen schafft. Deshalb begrüßen wir die Konsultation der EU-Kommission zur Reduzierung und Vereinfachung von Berichtspflichten für Unternehmen und Behörden und bringen uns als Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen ein“, erklärt Sven Giegold, Staatssekretär im BMWK. „Das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten, müssen wir weiter mit Nachdruck verfolgen. Mit unserer gemeinsamen deutsch-französischen Bürokratieentlastungsinitiative haben wir die EU-Kommission daher gebeten, den Bürokratieabbau voranzubringen und zusätzliche Impulse zu setzen, insbesondere um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.“

Zum Hintergrund

Das Konsultationsverfahren der EU-Kommission ist Teil der Kommissionsbemühungen, die aufwendigen Berichtspflichten für Unternehmen und insbesondere KMU sowie Behörden zu vereinfachen. Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse gehören für 55 % der KMU zu den größten Problemen. Ein berechenbares Regelungsumfeld, ein effizienter institutioneller Rahmen und günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, Fairness sicherzustellen und in Anbetracht der jüngsten Krisen Entlastung zu schaffen.


BMWK vom 01.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com

11.08.2026

Der IAASB will drei zentrale internationale Prüfungsstandards grundlegend überarbeiten und damit die risikoorientierte Abschlussprüfung weiter stärken. Im Mittelpunkt stehen verlässlichere Prüfungsnachweise, klarere Reaktionen auf festgestellte Risiken und ein zeitgemäßer Umgang mit digitalen Technologien.

weiterlesen
ISA 330, 500 und 520: IAASB modernisiert Prüfungsnachweise

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com

11.08.2026

Für gesetzliche Abschlussprüfungen des Geschäftsjahres 2026 gewinnt die in § 317 Abs. 3b HGB geregelte Beurteilungspflicht des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts erstmals praktische Bedeutung. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Meldung

©jirsak/123rf.com

05.08.2026

Das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer sollte Personenunternehmen steuerlich flexibler und wettbewerbsfähiger machen. In der Praxis verhindern jedoch zahlreiche rechtliche und administrative Hürden eine breitere Nutzung. Das IDW fordert deshalb gezielte gesetzliche Nachbesserungen.

weiterlesen
Körperschaftsteuer: IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells an

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

29.07.2026

Für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gelten künftig eigene europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EFRAG hat dazu einen Entwurf veröffentlicht, der gegenüber den allgemeinen ESRS wichtige Erleichterungen und Besonderheiten vorsieht. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.