02.08.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Die WPK hat sich an der öffentlichen Konsultation zu den Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ED ESRS) beteiligt und am 29.07.2022 Stellung genommen.

In ihrer Stellungnahme zu den Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ED ESRS) begrüßt die WPK die Gesetzgebungsinitiative der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

ESRS können für Vergleichbarkeit sorgen

Zudem vertritt sie Auffassung, dass verbindliche Standards in diesem Kontext dazu beitragen können, den Aussagegehalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung adressatenorientiert zu verbessern und vergleichbarer zu machen.

Das sind die Kritikpunkte

In den vorliegenden ESRS-Entwürfen sieht die WPK ein gutes Fundament, das aber einer nochmaligen Überarbeitung bedarf. Folgende Kritikpunkte werden adressiert:

  • unzureichender zeitlicher Rahmen von Standardsetzung und Kommentierungsmöglichkeit,
  • fehlende Mittelstandsperspektive der Standardentwürfe,
  • Gefahr der Offenlegung von Unternehmensinterna und Geschäftsgeheimnissen,
  • fehlender roter Faden und unzureichende Handhabbarkeit der Standards,
  • weit gefasster Stakeholderkreis,
  • schwer verständliches Konzept der Double Materiality,
  • unzureichende Konvergenz mit Berichtsstandards des ISSB.

Die WPK hofft auf eine Berücksichtigung ihrer Kritikpunkte im weiteren Standardsetzungsprozess und steht für einen Austausch gerne zur Verfügung.


WPK vom 01.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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