Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016). Diese wurde zuletzt geändert durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/410 vom 19.12.2022 (in Kraft getreten am 16.03.2023) und (EU) 2023/1219 vom 17.05.2023 (in Kraft getreten am 16.07.2023).
- Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/410 vom 19.12.2023 wurden die Länder Demokratische Republik Kongo, Gibraltar, Mosambik, Tansania und die Vereinigten Arabischen Emirate neu gelistet. Die Länder Nicaragua, Pakistan und Simbabwe wurden von der Liste der Länder mit hohem Geldwäscherisiko gestrichen.
- Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1219 vom 17.05.2023 zählen nun auch Nigeria und Südafrika zu den Ländern mit hohem Geldwäscherisiko. Bei den Ländern Kambodscha und Marokko sieht die Europäische Kommission kein erhöhtes Geldwäscherisiko mehr.
Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 23.06.2023 die Listen der Länder aktualisiert und veröffentlicht, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“) beziehungsweise die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“).