• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

12.07.2024

Die ESMA hat Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Anregungen zur Unterstützung bei der erstmaligen Anwendung der ESRS veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

saiarlawka/123rf.com

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) hat zum einen ihren Bericht über die Finalisierung von Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Final Report on Guidelines on Enforcement of Sustainability Information) veröffentlicht. Zeitgleich wurde zum anderen eine Stellungnahme mit Hinweisen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS veröffentlicht, die die erstmalige Anwendung dieser Standards unterstützen soll (Public Statement – Off to a good start: first application of ESRS by large issuers).

Inhalt der Leitlinien

Mit den Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (sog. GLESI) kommt die ESMA ihrer in der CSRD verankerten Verpflichtung nach, Vorgaben für die Überwachung der Einhaltung der ESRS-Anforderungen zu erarbeiten, um damit zu einer europaweit einheitlichen Anwendung der ESRS beizutragen. Anhang VI des Berichts enthält die insgesamt 22 Leitlinien zu Enforcement-Prüfungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die nationalen Enforcementorganisationen (sog. National Competent Authorities, NCA, wie etwa die BaFin in Deutschland).

Die Leitlinien thematisieren dabei z.B. Vorgaben für die Stichprobenauswahl, für die Durchführung der Enforcement-Prüfung, den Umgang mit Voranfragen (sog. pre-clearance), den Wesentlichkeitsgrundsatz für die Arbeit der NCA, die Zusammenarbeit mit anderen europäischen NCA oder die Berichterstattung über die Enforcement-Aktivitäten und die Veröffentlichung von Ergebnissen. Es wird auch dargelegt, dass – wie schon für die Finanzberichterstattung – auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung jährlich Prüfungsschwerpunkte (sog. European Common Enforcement Priorities, ECEP) festgelegt werden sollen. Nach der Übersetzung der GLESI in alle Amtssprachen der EU informieren die NCA die ESMA darüber, ob sie im Einklang mit den GLESI arbeiten werden.

Wichtigste Aspekte für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

ESMAs Stellungnahme für die erstmalige Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten richtet sich an alle Unternehmen, die diese Berichte im Jahr 2025 erstmals veröffentlichen werden. Unter anderem stellt ESMA für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten fünf Aspekte als besonders relevant heraus:

  1. Einrichtung von Governance-Strukturen und internen Kontrollen, die eine qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung fördern können,
  2. ordnungsgemäße Konzeption, Durchführung und transparente Darstellung der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit,
  3. Transparenz in Bezug auf die Inanspruchnahme von Übergangserleichterungen,
  4. Erstellung einer klar strukturierten und digitalisierungsfähigen Nachhaltigkeitsberichterstattung und
  5. Aufzeigen der Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen.

DRSC vom 10.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.05.2025

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig berichten, ohne unter einem Berg von Anforderungen zusammenzubrechen? Genau darum ging es beim hybriden Outreach-Event „VSME in Action“, wie die WPK berichtet.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

adiruch/123rf.com

06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Diese gelten ab 2025 und sollen europaweit für eine einheitliche Kontrolle der ESG-Berichterstattung sorgen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

Meldung

manitator/123rf.com

02.05.2025

Das Umweltbundesamt erleichtert Herstellern die Abgabe der Mengenmeldungen für Einwegkunststoffprodukte: Die Frist wird bis zum 15.06.2025 verlängert und auf die externe Prüfpflicht für das Jahr 2024 wird ausnahmsweise verzichtet.

weiterlesen
Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

30.04.2025

Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 vor den Osterfeiertagen nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25.04.2025. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank