• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltige Finanzentscheidungen: Neue EU-Konsultationen

21.09.2023

Werden die Ziele der SFDR erreicht? Für eine Bewertung hat die Europäische Kommission zwei Konsultationen gestartet.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Europäische Kommission hat nun eine gezielte Konsultation und eine öffentliche Konsultation eingeleitet, ob diese Ziele erreicht werden.

Gezielte Konsultation

Die gezielte Konsultation wird Beiträge von öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern einholen, die mit der SFDR und dem EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen als Ganzes besser vertraut sind. Sie richtet sich an Finanzmarktteilnehmer, Anleger, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Behörden, nationale Regulierungsbehörden und andere, die direkt oder indirekt den Bestimmungen der SFDR unterliegen. Auch Meinungen von Personen, die über vertiefte Kenntnisse und/oder Erfahrungen auf dem Gebiet der Offenlegung nachhaltiger Finanzen verfügen, sind willkommen.

Öffentliche Konsultation

Die öffentliche Konsultation ist an ein breites Spektrum von Interessengruppen gerichtet. Stellungnahmen von Einzelpersonen und Organisationen (z. B. Interessengruppen, Mitgliedsverbände und Vertretungsgremien), die allgemeinere Kenntnisse der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) haben, sind willkommen.

Zum Hintergrund

Im Dezember 2022 kündigte Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine umfassende Bewertung des Rahmens an, um mögliche Mängel zu untersuchen. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtssicherheit, der Nutzbarkeit der Verordnung sowie darauf, ob sie gegen Greenwashing hilft. Die jetzt eingeleiteten Konsultationen laufen bis zum 15.12.2023.


EU-Kommission vom 14.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com

20.11.2024

Die Ergebnisse der Marktstrukturanalyse 2023 der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bestätigen den Trend der Vorjahre: Der durchschnittliche Anteil der Nicht-Abschlussprüfungsleistungen an den bei kapitalmarktorientierten Unternehmen erzielten Gesamthonoraren ist in den Jahren 2021 bis 2023 weiter gesunken.

weiterlesen
WPK-Analyse zur Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarkts in Deutschland

Meldung

©takasu/fotolia.com

19.11.2024

Die Ergebnisse unserer aktuellen Panel-Befragung von Mandatsträgern, durchgeführt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte und der Leuphana Universität Lüneburg, verdeutlichen die wachsenden zeitlichen und fachlichen Anforderungen an Aufsichtsräte in Deutschland.

weiterlesen
24. Aufsichtsrats-Panel: Ist der Aufsichtsrat wirklich überfordert?

Meldung

©tumsasedgars/fotolia.com

15.11.2024

Am 13.11.2024 wurde eine Bekanntmachung (C/2024/6792) der Europäischen Kommission im EU-Amtsblatt veröffentlicht, welche Klarstellungen zu den Anforderungen der CSRD, der SFDR und der ESRS enthält.

weiterlesen
CSRD: Deutschsprachige Fassung der KOM-FAQs veröffentlicht

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

15.11.2024

Ab sofort steht ISSA 5000 als ein globaler Standard für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung. ISSA 5000 ist der zurzeit umfassendste Standard für Nachhaltigkeitsprüfungen. Darüber informiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

weiterlesen
International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 veröffentlicht
Der Aufsichtsrat - Unabhängige Fachinformationen für Überwachung und Beratung von Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank