• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltige Finanzentscheidungen: Neue EU-Konsultationen

21.09.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©jirsak/123rf.com

Werden die Ziele der SFDR erreicht? Für eine Bewertung hat die Europäische Kommission zwei Konsultationen gestartet.

Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Europäische Kommission hat nun eine gezielte Konsultation und eine öffentliche Konsultation eingeleitet, ob diese Ziele erreicht werden.

Gezielte Konsultation

Die gezielte Konsultation wird Beiträge von öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern einholen, die mit der SFDR und dem EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen als Ganzes besser vertraut sind. Sie richtet sich an Finanzmarktteilnehmer, Anleger, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Behörden, nationale Regulierungsbehörden und andere, die direkt oder indirekt den Bestimmungen der SFDR unterliegen. Auch Meinungen von Personen, die über vertiefte Kenntnisse und/oder Erfahrungen auf dem Gebiet der Offenlegung nachhaltiger Finanzen verfügen, sind willkommen.

Öffentliche Konsultation

Die öffentliche Konsultation ist an ein breites Spektrum von Interessengruppen gerichtet. Stellungnahmen von Einzelpersonen und Organisationen (z. B. Interessengruppen, Mitgliedsverbände und Vertretungsgremien), die allgemeinere Kenntnisse der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) haben, sind willkommen.

Zum Hintergrund

Im Dezember 2022 kündigte Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine umfassende Bewertung des Rahmens an, um mögliche Mängel zu untersuchen. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtssicherheit, der Nutzbarkeit der Verordnung sowie darauf, ob sie gegen Greenwashing hilft. Die jetzt eingeleiteten Konsultationen laufen bis zum 15.12.2023.


EU-Kommission vom 14.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com

16.10.2024

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
BAFA-Rechenschaftsbericht zum LkSG

Meldung

adiruch/123rf.com

14.10.2024

Das DRSC hat ein Briefing Paper mit einem besonderen Fokus auf die persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereiche der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für EU-Unternehmen veröffentlicht.

weiterlesen
Überschneidungen von CSRD und CSDDD
Der Aufsichtsrat - Unabhängige Fachinformationen für Überwachung und Beratung von Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank