• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

07.10.2024

Wie das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) berichtet, hat das CEAOB unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Das Komitee der Europäischen Wirtschaftsprüferaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) hat die finalen Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

Zum Hintergrund

Das CEAOB kommt mit der Veröffentlichung der Leitlinien der Aufforderung der Europäischen Kommission nach, übergeordnete und risikobasierte Leitlinien zu erarbeiten, an denen sich die mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte Beauftragten in Ermangelung existierender internationaler Standards vorerst EU-weit orientieren können (Link zum Schreiben der DG FISMA). Ziel dieser unverbindlichen Leitlinien ist somit, ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit zu schaffen. Nationale Vorgaben haben allerdings weiterhin Vorrang.

ISSA 5000 auf der Zielgeraden

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hatte den International Standard on Sustainability Assurance 5000 (ISSA 5000) am 20.09.2024 verabschiedet. Derzeit wird der Standardtext finalisiert, wobei der endgültige Wortlaut voraussichtlich noch vor Ende des Monats bekannt gegeben und der finale Standard bis Ende des Jahres offiziell veröffentlicht werden wird. Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen. Er ist ein prinzipienorientierter Standard, der unabhängig von genutzten Rahmenwerken oder Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und durch unterschiedliche Prüfungsdienstleister genutzt werden kann.

Europäische Berufsverbände für Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass der ISSA 5000 von der Europäischen Kommission als Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD mithilfe eines delegierten Rechtsaktes angenommen werden wird. Die Annahme eines Prüfungsstandards für die Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat spätestens bis zum 01.10.2026 zu erfolgen. Zudem hat die Europäische Kommission zu prüfen, ob auch ein Prüfungsstandard zur Erlangung hinreichender Sicherheit erarbeitet werden soll (Artikel 26a AbschlussprüferRL, Richtlinie 2006/43/EG).


DRSC vom 02.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

10.06.2025

Mit seinem jüngsten Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 setzt das DRSC ein deutliches Zeichen: Die Anforderungen zur Nutzung von Primärdaten sollten praxisnäher gestaltet werden. Insbesondere fordert das DRSC mehr Flexibilität – auch für Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit.

weiterlesen
ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Meldung

Der Aufsichtsrat

02.06.2025

Die EFRAG hat neue Unterstützungsmaterialien für den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU veröffentlicht. Mit digitalen Tools wie einer Excel-Vorlage, einer XBRL-Taxonomie und einem Konverter soll der Einstieg in die ESG-Berichterstattung deutlich erleichtert werden.

weiterlesen
EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com

27.05.2025

Mit dem 4. Omnibus-Paket setzt die EU-Kommission ein klares Zeichen für Bürokratieabbau. Im Fokus: die neue Unternehmensklasse der Small Mid-caps (SMCs) und spürbare Erleichterungen bei Berichtspflichten, Prospekten und Datenschutzvorgaben.

weiterlesen
4. Omnibus-Paket: Neue Erleichterungen für mittlere Unternehmen geplant

Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com

22.05.2025

Die Wahl des Abschlussprüfers ist kein reiner Formalakt, sondern Voraussetzung für dessen rechtliche Stellung und Schutz. Wird dieser Schritt übersprungen, drohen Kündigungen nach BGB-Recht – mit allen wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen. Die WPK klärt auf.

weiterlesen
Risiken beim Prüferwechsel
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank