• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue EU-Verpackungsverordnung: Das ändert sich 2026

30.01.2025

Die neue EU-Verpackungsverordnung, veröffentlicht am 22.01.2025, gilt ab dem 12.08.2026 und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie. Sie bringt Änderungen wie die erweiterte Herstellerverantwortung und neue Prüfpflichten mit sich.

Beitrag mit Bild

©Cybrain/fotolia.com

Am 22.01.2025 wurde die neue EU-Verpackungsverordnung „(Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG)“ im Amtsblatt der EU verkündet (ABl. L 2025/40). Sie tritt am 11.02.2025 in Kraft, gilt aber erst ab dem 12.08.2026.

Die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie wird damit aufgehoben. Das diese in Deutschland umsetzende Verpackungsgesetz muss daher nun an die neue Verordnung angepasst werden.

Prüfungsaufgabe für WP/vBP

Nach Art. 44 Abs. 7 UAbs. 2 der EU-Verpackungsverordnung können die Mitgliedstaaten vorschreiben, dass die von jedem in den nationalen Herstellerregistern registrierten Hersteller jährlich bis zum 01.06. zu übermittelnden Angaben (insbesondere zu den im vergangenen Jahr erstmals bereitgestellten oder ausgepackten Verpackungen) von unabhängigen Prüfern geprüft und zertifiziert werden. Diese Aufgabe wurde bisher größtenteils von WP/vBP, aber auch StB oder vereidigten Sachverständigen erledigt. Die WPK geht davon aus, dass dieses Konzept in Deutschland fortgeführt wird.

Prüfung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung

Nach dem EU-Konzept haben die Hersteller eine sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (vgl. Art. 45 der EU-Verpackungsverordnung in Verbindung mit Art. 8, 8a RL 2008/98/EG). Darunter ist die zusätzliche Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen und Materialien am Ende ihrer Lebensdauer zu verstehen. Die Verpflichtung aus dieser Verantwortung kann individuell oder kollektiv – wie in Deutschland durch das Duale System – erfüllt werden. Diese Systeme oder auch – bei individueller Erfüllung – der Hersteller müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Artikel 47 sieht vor, dass im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Überprüfung stattfindet, ob der Hersteller oder das System die Bedingungen für die erweiterte Herstellerverantwortung einhalten. In diesem Rahmen spricht Art. 47 Abs. 2 der EU-Verpackungsverordnung von einer Prüfung durch die zuständige Behörde oder einen unabhängigen Sachverständigen.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) wird das Verfahren eng begleiten.


WPK vom 28.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

05.02.2025

EU-Unternehmen stehen vor verschärften Meldepflichten durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Doch eine aktuelle Umfrage zeigt: Drei von vier betroffenen Unternehmen in Deutschland sind nicht in der Lage, die erforderlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu liefern.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

03.02.2025

Die EU-Kommission hat einen Wettbewerbsfähigkeitskompass vorgestellt, der einen gemeinsamen Rahmen und eine strategische Vision zur Stärkung der EU im globalen Wettbewerb aufzeigt. Handlungsschwerpunkte sind Dekarbonisierung, Innovation und Sicherheit.

weiterlesen
EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Meldung

©Andrei Stratu/Unsplash

30.01.2025

Nach über zehn Jahren ist die Tagung zum maßgeblichen Forum für das öffentliche Beteiligungsmanagement in Deutschland geworden. Auch dieses Mal werden vom 31. März bis zum 1. April 2025 hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft erwartet.

weiterlesen
12. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance

Meldung

©pixbox77/fotolia.com

23.01.2025

In seinem neuen Schreiben empfiehlt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) generell, das Rechtsrahmenwerk des EU-Green-Deals zu überarbeiten, um die Konsistenz und Kohärenz der unterschiedlichen Vorschriften zu verbessern.

weiterlesen
IDW fordert weniger Bürokratie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank