• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

09.09.2026

EFRAG hat eine aktualisierte ESRS-Datenpunktliste vorgelegt, die Unternehmen bei der Umsetzung der vereinfachten Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Vorbereitung auf die digitale Berichterstattung unterstützen soll.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung bekommt ein aktualisiertes Arbeitsinstrument. EFRAG hat am 28.08.2026 den Entwurf der „2026 List of ESRS Datapoints“ veröffentlicht. Die Übersicht bündelt die Datenpunkte der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und soll Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte unterstützen.

EFRAG zufolge war die Nachfrage nach einer aktualisierten Übersicht groß. Die neue Liste soll Marktteilnehmern vor allem dabei helfen, sich in den vereinfachten Offenlegungsanforderungen der ESRS schneller zurechtzufinden.

Anpassung an überarbeitete ESRS

Die neue Liste berücksichtigt die von der EU-Kommission im Juli 2026 per delegiertem Rechtsakt angenommenen ESRS. Diese basieren auf der von EFRAG 2025 vorgenommenen Vereinfachung der Standards.

Methodisch knüpft der Entwurf an die 2024 veröffentlichte „IG 3 List of Datapoints“ an. Neu sind unter anderem eine klarere Einteilung nach Datentypen, Verlinkungen zu den interaktiven ESRS im EFRAG Knowledge Hub sowie eine zusätzliche Fassung mit Verweisen auf die ursprünglich 2023 verabschiedeten Standards. Dadurch sollen Unternehmen Änderungen einzelner Offenlegungspflichten leichter nachvollziehen können.

Digitale Berichterstattung vorbereitet

Parallel arbeitet EFRAG an einer neuen XBRL-Taxonomie für die ESRS. Sie ist auf die aktualisierte Datenpunktliste abgestimmt und soll die digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen. Eine öffentliche Konsultation dazu soll separat folgen.

Rückmeldungen bis Oktober möglich

Stakeholder können die Methodik des Entwurfs prüfen und mögliche schwerwiegende Fehler bis zum 23.10.2026 über eine Online-Umfrage melden. Nach Auswertung der Rückmeldungen will EFRAG die endgültige Datenpunktliste bis Ende 2026 veröffentlichen.


EFRAG vom 28.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©faithie/123rf.com

09.09.2026

Auch Unternehmen ohne gesetzliche CSRD-Berichtspflicht werden künftig häufiger Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen. Ein neuer Branchenleitfaden für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft zeigt, wie sich der freiwillige EU-Reportingstandard praxisnah umsetzen lässt und warum das Thema auch für andere KMU relevant ist.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

09.09.2026

Die EU-Kommission konkretisiert die Anforderungen an die Verifizierung von Emissionsdaten im endgültigen CBAM-System. Neue Leitlinien erläutern insbesondere, wie Prüfer akkreditiert werden und ab wann sie Zugang zum CBAM-Register erhalten können.

weiterlesen
EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer

Meldung

Der Aufsichtsrat

09.09.2026

Die europäischen Automobilunternehmen richten ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung immer stärker an den ESRS aus. Ein neuer Branchenvergleich zeigt zugleich, dass die Berichte kompakter werden und deutlich weniger als wesentlich eingestufte Auswirkungen, Risiken und Chancen enthalten.

weiterlesen
ESRS prägen die Nachhaltigkeitsberichte der Autoindustrie

Meldung

anutaray/123RF.com

09.09.2026

Seit dem 12.08.2026 gilt in Deutschland ein neues Verpackungsrecht. Für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer bleiben dabei zahlreiche Prüfungs- und Bescheinigungsaufgaben bestehen, hinzu kommt eine neue Schulungspflicht. Darüber berichtet die WPK.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.