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02.12.2024

Unternehmen in der Europäischen Union unterliegen verschiedenen umfassenden Berichtspflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Rat hat die EU-Kommission dazu angehalten, noch im ersten Halbjahr 2025 Vorschläge zur Verringerung der Berichtspflichten vorzulegen.

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saiarlawka/123rf.com

Der Europäische Rat hat die Budapester Erklärung mit zwölf Punkten zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht. Punkt 4 sieht vor, die gegenwärtigen Berichtspflichten deutlich zu vereinfachen. Es gehe darum, eine „befähigende, auf Vertrauen basierende Denkweise einzunehmen“ und Erleichterungen insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu schaffen.

Reduzierung der Pflichten um mindestens 25%

Die EU-Kommission ist dazu angehalten, noch im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge zur Verringerung der Berichtspflichten vorzulegen. Als Ziel wird eine Reduzierung der Pflichten um mindestens 25% vorgegeben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte in ihrer Rede nach dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der EU-Kommission am 08.11.2024, dass die Inhalte der Verordnungen im Kern erhalten bleiben sollen. Es sollen jedoch deutliche bürokratische Entlastungen, insbesondere durch die Überarbeitung von redundanten und sich überschneidenden Vorschriften, erreicht werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Verordnungen und Richtlinien, zu denen das DRSC regelmäßig informiert:

  • Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), deren Umsetzung in deutsches Recht zwar für dieses Jahr geplant war, nach dem Zerbrechen der Ampelkoalition nun allerdings fraglich erscheint. Das DRSC veröffentlichte ein Briefing Paper zum vorliegenden Regierungsentwurf (hier).
  • Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), deren Umsetzung in deutsches Recht bis zum 25. Juli 2026 erfolgen muss. Das DRSC informierte mit einem Briefing Paper zu den Vorschriften der CSDDD (hier) sowie zu den Überschneidungen mit der CSRD (hier).
  • Die EU-Taxonomie-Verordnung, welche seit dem Jahr 2022 anzuwenden ist und ein System von Kriterien zur Einstufung von wirtschaftlichen Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit festlegt. Auch zur Taxonomie-Verordnung informierte das DRSC über eine Projektseite bzw. in einem Briefing Paper (hier).

Fazit

Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert die Maßnahmen der Budapester Erklärung: „Aufgrund der von Kommissionspräsidentin von der Leyen verkündeten Omnibus-Initiative wird sich unter dem Leitthema des Bürokratieabbaus in 2025 eine neue gesetzgeberische Diskussion zu CSRD, CSDDD und Taxonomie-VO entspinnen. Dabei dürften insbesondere die Anliegen des Mittelstandes im Fokus stehen.“


DRSC vom 26.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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