• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfungssaison 2022/23: Welche Prüfungsgrundsätze gelten für welches Unternehmen?

27.01.2023

Bei den laufenden Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB (sog. PIE) sind die neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) erstmals verpflichtend anzuwenden.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Der nachfolgende Überblick des IDW erläutert, welche Prüfungsgrundsätze für die Prüfung von PIE und Non-PIE, vor allem für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2022, gelten.

PIE

Bei PIE sind die neuen GoA anwendbar für die Prüfung von Abschlüssen für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2022. Die neuen GoA sind hier verpflichtend für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen – mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden. Die neuen GoA setzen sich zusammen aus den ISA [DE] und den daran angepassten IDW Prüfungsstandards (vgl. ISA [DE] 200, Anlage D.1).

Non-PIE

Bei Non-PIE ist es dagegen möglich, für Prüfungen der kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre 2022 noch die bisherigen GoA anzuwenden. Ebenso ist es möglich, freiwillig die neuen GoA auf die Prüfungen der kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre 2022 anzuwenden.

Bei weniger komplexen Einheiten haben Abschlussprüfer zudem die Möglichkeit, auch bereits für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2022 eine Abschlussprüfung unter Anwendung der jüngst verabschiedeten IDW PS KMU durchzuführen.

Zum Hintergrund

Der HFA hat die verpflichtende Erstanwendung der neuen GoA im Mai 2022 für Non-PIE-Unternehmen um ein Jahr verschoben (siehe IDW aktuell). Verpflichtend anzuwenden sind die neuen GoA im Non-PIE-Bereich daher erst für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2023 – also für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden.

Hinweis: Dies gilt unabhängig von den Erstanwendungszeitpunkten, die in den Standards der neuen GoA selbst definiert sind.


IDW vom 26.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

05.02.2025

EU-Unternehmen stehen vor verschärften Meldepflichten durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Doch eine aktuelle Umfrage zeigt: Drei von vier betroffenen Unternehmen in Deutschland sind nicht in der Lage, die erforderlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu liefern.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

03.02.2025

Die EU-Kommission hat einen Wettbewerbsfähigkeitskompass vorgestellt, der einen gemeinsamen Rahmen und eine strategische Vision zur Stärkung der EU im globalen Wettbewerb aufzeigt. Handlungsschwerpunkte sind Dekarbonisierung, Innovation und Sicherheit.

weiterlesen
EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Meldung

©Andrei Stratu/Unsplash

30.01.2025

Nach über zehn Jahren ist die Tagung zum maßgeblichen Forum für das öffentliche Beteiligungsmanagement in Deutschland geworden. Auch dieses Mal werden vom 31. März bis zum 1. April 2025 hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft erwartet.

weiterlesen
12. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance

Meldung

©Cybrain/fotolia.com

30.01.2025

Die neue EU-Verpackungsverordnung, veröffentlicht am 22.01.2025, gilt ab dem 12.08.2026 und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie. Sie bringt Änderungen wie die erweiterte Herstellerverantwortung und neue Prüfpflichten mit sich.

weiterlesen
Neue EU-Verpackungsverordnung: Das ändert sich 2026
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank