• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Regierungsentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte

24.01.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 17.01.2024 einen Regierungsentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen nach der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©pitinan/123rf.com

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert darüber, dass der Regierungsentwurf zur Bilanzrichtlinie im Wesentlichen dem am 22.12.2023 veröffentlichten Entwurf entspricht. Die materiellen Änderungen betreffen

  • die Klarstellung, dass die angehobenen Schwellenwerte bereits auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte sowie Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2022 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden dürfen, jedoch nur insgesamt. In der Begründung wird hierzu ausgeführt, dass ein Unternehmen, das Mutterunternehmen im Sinne des § 290 Absatz 1 Satz 1 HGB ist, das Wahlrecht nur einheitlich für seinen Jahres- und Konzernabschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausüben darf.
  • die Ergänzung, dass die Größenmerkmale des § 267a Absatz 1 Satz 1 HGB auch für die Einstufung als Kleinstgenossenschaft in § 53a Absatz 1 Satz 1 GenG anzuwenden sind.

Darüber hinaus wurde in der Begründung klargestellt, dass bei der Einstufung von Unternehmen in Größenklassen anhand der neuen Schwellenwerte, außer in den Fällen des § 267 Absatz 4 Satz 2 HGB (auch in entsprechender Anwendung nach § 293 Absatz 4 Satz 2 HGB), stets auf zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre abzustellen ist.


WPK vom 19.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©faithie/123rf.com

30.06.2026

Die neuen IAASB-FAQs erläutern, wie Materialität bei Nachhaltigkeitsprüfungen nach ISSA 5000 anzuwenden ist und unterstützen Unternehmen, Prüfer und Aufsichtsstellen bei einer einheitlichen Umsetzung.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Meldung

adiruch/123rf.com

24.06.2026

Die WPK hält das EFRAG-Projekt zur stärkeren Verbindung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit für verfrüht. Unternehmen seien noch stark mit der Umsetzung der CSRD und der ESRS beschäftigt, sodass zusätzliche Anforderungen zur Unzeit kämen.

weiterlesen
Konnektivität der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

23.06.2026

Der EuGH hat entschieden, dass Gerichte personenbezogene Daten in Verfahren grundsätzlich verwenden dürfen, auch wenn deren Erhebung problematisch sein kann. Die Vorgaben der DSGVO und der Schutz Dritter müssen jedoch stets beachtet werden.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.