09.04.2026

Die EU-Kommission will die SFDR grundlegend überarbeiten und dabei insbesondere den Offenlegungsaufwand verringern. Das IDW sieht noch Nachbesserungsbedarf. Vor allem bei den neuen Produktkategorien, der Vergleichbarkeit und dem Zusammenspiel mit anderen ESG-Regelwerken bleiben wichtige Fragen offen.

Beitrag mit Bild

©peterschreibermedia/123rf.com

Das IDW begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme die vorgesehene Überarbeitung der SFDR; die EU-Kommission hatte Ende November 2025 einen Vorschlag zur Änderung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (EU) 2019/2088 (SFDR) veröffentlicht. Die Erleichterungen durch den Wegfall bestimmter Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene zur Vermeidung von Doppelungen durch die i.d.R. aufzustellende Nachhaltigkeitsberichterstattung eben jener Unternehmen sind laut IDW nachvollziehbar. Dasselbe gilt für die Reduzierung des Anwendungsbereichs der SFDR. Das IDW sieht aber auch Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft u.a. Folgendes:

  • Der Wechsel von einem reinen Transparenzregime hin zu (neu) definierten Produktkategorien wird begrüßt. Allerdings besteht noch Nachbesserungsbedarf zur Erhöhung der Aussagekraft und Vergleichbarkeit.
  • Maßgebend für die neuen Produktkategorien ist die jeweils individuelle, verbindlich für das jeweilige Finanzprodukt durch das Unternehmen festgelegte Investmentstrategie. Der Entwurf lässt aber weitgehend offen, was „nachhaltige Finanzprodukte“ sein sollen, was die Vergleichbarkeit erschwert.
  • Es fehlen für die drei neuen Produktkategorien entsprechende Folgeänderungen in den Artikeln 5 bis 7 Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852.
  • Das Zusammenwirken zwischen SFDR und European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollte beachtet werden.

IDW vom 07.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

28.10.2026

Die geplanten europäischen Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten stehen in der Kritik. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hält die vorgesehenen Berichtspflichten für zu kompliziert und wenig praxistauglich.

weiterlesen
DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

20.10.2026

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat ihre Prüfungsschwerpunkte für die Geschäftsberichte 2026 börsennotierter Unternehmen veröffentlicht. Im Fokus stehen geopolitische Risiken, Restrukturierungen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com

20.10.2026

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, steigender regulatorischer Anforderungen und wachsender Qualitätsrisiken kommt das Rechnungswesen zunehmend an seine Grenzen. Schon mehr als die Hälfte der Unternehmen sieht die Qualität ihrer Accountingprozesse gefährdet.

weiterlesen
Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com

15.10.2026

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA hat drei neue Regulierungsstandards finalisiert und dabei wichtige Anregungen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufgegriffen. Besonders bei der Kundenprüfung und den gruppenweiten Pflichten konnten Erleichterungen erreicht werden.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.