03.02.2023

Das IDW hat eine Stellungnahme im Rahmen der Sondierung zur Initiative „Unternehmen in Europa: ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT)“ der Europäischen Kommission abgegeben.

Beitrag mit Bild

©Piccolo/fotolia.com

Ziel der EU-Initiative ist die Einführung eines gemeinsamen Regelwerks für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen in der EU sowie der formelbasierten Verteilung der Unternehmensgewinne auf die Mitgliedstaaten.

Die Initiative knüpft damit an die nicht vom Rat angenommenen Vorschläge zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) aus dem Jahr 2011 und zur Gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) sowie zur GKKB aus dem Jahr 2016 an.

Wechselwirkungen mit bereits implementierten Missbrauchsvermeidungsvorschriften

Im Rahmen der Stellungnahme weist das IDW unter anderem darauf hin, dass bei den Überlegungen zu einer gemeinsamen steuerlichen Bemessungsgrundlage die Wechselwirkungen mit bereits implementierten (Missbrauchsvermeidungs-)Vorschriften, beispielsweise der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD), der Directive on Administrative Cooperation (DAC) oder der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen („PCbCR“) zu beachten sind. Eine Überforderung der Steuerpflichtigen durch ein Nebeneinander hochkomplexer Regelungen mit überlappenden Zielsetzungen sollte vermieden werden.

Orientierung an steuerlichen Zielen führt zu Fehlanreizen

Angesichts des Ziels der Verringerung von Befolgungskosten merkt das IDW an, dass eine weitgehende Anlehnung der Regeln zur Ermittlung der gemeinsamen Bemessungsgrundlage an die durch die Richtlinie (EU) 2022/2553 vorgesehenen Regelungen zur Ermittlung des sog. GloBE Einkommens im Rahmen der internationalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) nur als folgerichtig angesehen werden kann. Zu bedenken ist jedoch, dass die Anknüpfung der Besteuerung an einen nach Grundsätzen der externen Rechnungslegung ermittelten Gewinn auch zu Fehlanreizen führen kann. Die Informationsfunktion der externen Rechnungslegung kann durch Orientierung an steuerlichen Zielen erheblich beeinträchtigt werden.

 


IDW vom 02.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

29.05.2026

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Andrei Stratu/Unsplash

29.05.2026

Am 09. Juli 2026 lädt Bechtle Greenfield gemeinsam mit Partnern zum AI Experience Day in die SAP Labs München ein.

weiterlesen
AI Experience Day für Aufsichtsräte, CFOs und C-Suite Executives in München

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

27.05.2026

Die DS-GVO ist aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig zeigt sich, dass Datenschutz nicht nur Schutzrechte stärkt, sondern auch erhebliche organisatorische, personelle und rechtliche Anforderungen mit sich bringt.

weiterlesen
10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.