• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Strukturanalyse: Anteil der Nicht-Prüfungsleistungen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen nimmt ab

02.12.2022

Die Strukturanalyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarktes für das Jahr 2021 der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zeigt, dass der Anteil der Nicht-Abschlussprüfungsleistungen an den bei kapitalmarktorientierten Unternehmen erzielten Gesamthonoraren in den Jahren 2019 bis 2021 abgenommen hat.

Beitrag mit Bild

© Andrey Popov/fotolia.com

Die Gesamthonorare der Wirtschaftsprüferpraxen, die kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB prüften, betrugen 2021 circa 757 Mio. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen etwa 593 Mio. Euro und etwa 164 Mio. Euro auf Nicht-Abschlussprüfungsleistungen, zeigt die WPK-Strukturanalyse. Damit stellten im Berichtsjahr 2021 durchschnittlich 21,7 % (2020: 24,6 %; 2019: 25,1 %) der Gesamthonorare Honorare für Nicht-Abschlussprüfungsleistungen dar.

Strukturanalyse zeigt Wandel

Der Vergleich zu den Vorjahren dokumentiert die Entwicklung, dass zunehmend weniger Nicht-Prüfungsleistungen in dem untersuchten Bereich erbracht werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die anderen Bestätigungsleistungen, die als prüfungsnahe Leistungen anzusehen sind, den zweitgrößten Anteil an den Gesamthonoraren einnehmen. Anzumerken ist auch, dass die Steuerberatungsleistungen gegenüber dem geprüften Mandanten im Hinblick auf die Regelungen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) künftig entfallen werden.

55 Prüferwechsel registriert

Ferner hat die WPK zwischen 2020 und 2021 55 Prüferwechsel bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ermittelt. Davon blieb in 32 Fällen das jeweilige Prüfungsmandat innerhalb der Gruppe der „Big Four“-Gesellschaften Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers. Sieben Mandate blieben innerhalb der Gruppe von Gesellschaften mittlerer Größe und drei Prüfungen innerhalb der Gruppe kleinerer Praxen. Sieben Abschlussprüfungsmandate haben von einer größeren hin zu einer kleineren Gesellschaft rotiert. In sechs Fällen fand eine Rotation in die umgekehrte Richtung statt. Es bestätigt sich damit auch in diesem Jahr die Entwicklung, dass die Prüfungen in beide Richtungen wechseln.

Weitere Ergebnisse der Analyse

Darüber hinaus hat die WPK festgestellt, dass die Zahl der im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüferpraxen stetig steigt. Ende 2021 waren 893 Wirtschaftsprüferpraxen (2020: 864; 2019: 845) in 473 Netzwerken (2020: 458; 2019: 446) registriert.

Die Analyse der WPK bietet Einblicke in die aktuelle Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarktes in Deutschland. Weitere Untersuchungsergebnisse finden Sie hier.


WPK vom 30.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©thanksforbuying/fotolia.com

14.04.2025

Der überarbeitete ISA 570 stellt die Prüfung der Unternehmensfortführung auf neue Füße. Mit klareren Definitionen, erweiterten Prüfungspflichten und gestärkter Kommunikation bringt der Standard mehr Transparenz – sowohl für Prüfer als auch für Stakeholder.

weiterlesen
Fortführung der Unternehmenstätigkeit: ISA 570 (Revised) veröffentlicht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

08.04.2025

Die Bundesregierung bringt frischen Wind ins Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer. Mit einem neuen Gesetzesentwurf soll nicht nur das Berufsbild erweitert, sondern auch die Attraktivität der Branche gestärkt werden. Im Fokus: der neue Syndikus-Wirtschaftsprüfer – mit Chancen und klaren Grenzen.

weiterlesen
Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

04.04.2025

Die EU verschiebt die Anwendung neuer Sorgfaltspflichten und Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit. Unternehmen mit über 3.000 beziehungsweise 5.000 Mitarbeitenden erhalten bis zu zwei Jahre mehr Zeit, um sich auf die Vorgaben vorzubereiten.

weiterlesen
ESG und Sorgfaltspflichten: Anwendung neuer Regeln wird verschoben

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com

13.03.2025

Der BFH hat klargestellt, dass Vergütungsvereinbarungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär ist, grundsätzlich steuerlich anerkannt werden. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kommt nur in Ausnahmefällen infrage.

weiterlesen
BFH stärkt AGs: Keine pauschale vGA bei Vorstandsgehältern
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank