• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • TaxonomieVO: Neuer delegierter Rechtsakt erlassen

07.07.2025

Ein neuer delegierter Rechtsakt bringt klare Vorgaben für die Berichterstattung ab 2026 mit neuen Meldebögen und dem Grundsatz der Wesentlichkeit.

Beitrag mit Bild

tanaratgraphy/123rf.com

Am 04.07.2025 erließ die EU-Kommission einen neuen delegierten Rechtsakt zur TaxonomieVO (Verordnung (EU) 2020/852) und veröffentlichte ein FAQ-Dokument sowie ausgefüllte Beispielmeldebögen dazu.

Der delegierte Rechtsakt umfasst eine delegierte Verordnung mit 16 Anhängen, welche die delegierte Verordnung zur Berichterstattung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178), die delegierte Verordnung zu den zwei klimabezogenen Umweltzielen (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) und die delegierte Verordnung zu den vier nicht-klimabezogenen Umweltzielen (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486) ändert.

Einführung eines Wesentlichkeitsgrundsatzes

Die Änderungen zur Berichterstattung umfassen insbesondere die Einführung eines Wesentlichkeitsgrundsatzes und Änderungen an den Meldebögen. Die Änderungen zu den technischen Bewertungskriterien umfassen Änderungen der DNSH-Kriterien im Hinblick auf das Umweltziel Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

Zum Anwendungszeitpunkt

Die neuen EU-Vorschriften sollen bereits für das laufende Geschäftsjahr 2025 gelten, also für die Berichterstattung ab dem ersten Januar 2026. Es besteht jedoch ein Wahlrecht, die Änderungen erst später anzuwenden (Artikel 4 der delegierten Verordnung). Sowohl das EU-Parlament als auch der EU-Rat können innerhalb von max. sechs Monaten Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erheben, sie können aber keine inhaltlichen Änderungen mehr vornehmen. Sollten keine Einwände erhoben werden, wird der delegierte Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht und zu unmittelbar geltendem EU-Recht.

Die Änderungen wurden Anfang des Jahres im Rahmen des Omnibus-I-Paketes veröffentlicht und konsultiert. Das DRSC übermittelte der EU-Kommission am 26.03.2025 eine Stellungnahme zur den Änderungsvorschlägen. Die finalen EU-Vorschriften haben sich gegenüber den konsultierten Entwürfen auch geändert: bspw. wurden die Vorschriften zum Wesentlichkeitsgrundsatz umformuliert. Das DRSC wird in Kürze ein aktualisiertes Briefing Paper zu den Berichtspflichten der TaxonomieVO veröffentlichen.


DRSC vom 04.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

28.10.2026

Die geplanten europäischen Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten stehen in der Kritik. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hält die vorgesehenen Berichtspflichten für zu kompliziert und wenig praxistauglich.

weiterlesen
DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

20.10.2026

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat ihre Prüfungsschwerpunkte für die Geschäftsberichte 2026 börsennotierter Unternehmen veröffentlicht. Im Fokus stehen geopolitische Risiken, Restrukturierungen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com

20.10.2026

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, steigender regulatorischer Anforderungen und wachsender Qualitätsrisiken kommt das Rechnungswesen zunehmend an seine Grenzen. Schon mehr als die Hälfte der Unternehmen sieht die Qualität ihrer Accountingprozesse gefährdet.

weiterlesen
Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com

15.10.2026

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA hat drei neue Regulierungsstandards finalisiert und dabei wichtige Anregungen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufgegriffen. Besonders bei der Kundenprüfung und den gruppenweiten Pflichten konnten Erleichterungen erreicht werden.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.