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01.04.2022

Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen hat einen Bericht mit Vorschlägen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und Vorschlägen für neue technische Bewertungskriterien für alle Umweltziele der EU-Umwelttaxonomie veröffentlicht.

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© diyanadimitrova/fotolia.com

Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen berät die Europäische Kommission bei der (Weiter-)Entwicklung der EU-Umwelttaxonomie. Ziel des Berichts ist es, die bestehende EU-Umwelttaxonomie zu vervollständigen. Denn zum einen hat man bisher bspw. keine Wirtschaftstätigkeiten im Agrarsektor in der EU-Umwelttaxonomie erfasst. Zum anderen hat man technische Bewertungskriterien bisher nur für die beiden klimabezogenen Umweltziele bestimmt.

Klimabezogenen Umweltziele unter der Lupe

Deshalb enthält der Bericht primär technische Bewertungskriterien für die vier nicht-klimabezogenen Umweltziele. Zudem gibt es im Bericht Vorschläge für die weitere Arbeit an der EU-Umwelttaxonomie, insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Kriterien für erhebliche Beeinträchtigungen der Umweltziele (DNSH-Kriterien).

Ein weiterer Bericht der Plattform mit Vorschlägen zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten und für neue technische Bewertungskriterien wird voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht. Beide Berichte der Plattform legen die Grundlage für die Europäische Kommission einen neuen delegierten Rechtsakt zu verabschieden (Artikel 23 Verordnung (EU) 2020/852). Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung dieses delegierten Rechtsaktes steht noch nicht fest.

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Zusätzlich zum am 30.03.2022 veröffentlichten Bericht wurde ein Webinar durchgeführt, welches auf der Internetseite der Plattform einsehbar ist. Das DRSC wird Entwicklungen zur EU-Umwelttaxonomie weiterverfolgen. Zudem werden die Anwenderforen zur EU-Umwelttaxonomie und die Eingaben an die Europäische Kommission


DRSC vom 30.03.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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