• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte

16.06.2023

Der IDW Praxishinweis 2/2023 gibt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen, die auf deutschem Recht beruhen, und ähnlichen Rechtsgeschäften bei der Abschlussprüfung. Seine Grundlage bilden die neuen GoA, einschließlich ISA [DE] 315 (Revised 2019).

Beitrag mit Bild

©takasu/fotolia.com

Der IDW Praxishinweis 2/2023 beginnt mit einem Überblick über die in der Literatur vorgenommene Einordnung des Begriffs „Treuhandverhältnis“ und die in dem Praxishinweis behandelten Treuhandverhältnisse und ähnlichen Rechtsgeschäfte. Anschließend stellt er die Grundzüge der handelsbilanziellen Abbildung von Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften dar. Ferner wird die Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften im Prüfungsprozess, vor allem unter Betrachtung der sog. inhärenten Risikofaktoren, anhand von Schaubildern näher erläutert.

Rechtliche Grundlagen und Bilanzierungsaspekte

Für ausgewählte Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte (bspw. Einkaufs- und Verkaufskommission, Sicherungsübereignung und Treuhandkonto) werden, vor allem aus Sicht des Treugebers oder desjenigen Vertragspartners, dem eine vergleichbare Stellung zukommt, die rechtlichen Grundlagen und Bilanzierungsaspekte dargelegt. Unterlegt mit konkreten Beispielen werden auch die möglichen Überlegungen des Abschlussprüfers zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und die prüferischen Reaktionen hierauf erläutert.

Zur Bedeutung externer Bestätigungen

Des Weiteren thematisiert der IDW Praxishinweis 2/2023 die Bedeutung von externen Bestätigungen im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften und, unter Heranziehung eines Entscheidungsbaums und von Praxisbeispielen, die Bedeutung der Anforderungen des ISA [DE] 402 zur Inanspruchnahme von Dienstleistern für Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte. Besonderheiten bei Konzernabschlussprüfungen runden den IDW Praxishinweis ab.

Der IDW Praxishinweis 2/2023 wird in Heft 6/2023 der IDW Life veröffentlicht.


IDW vom 07.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.05.2025

Wie können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nachhaltig berichten, ohne unter einem Berg von Anforderungen zusammenzubrechen? Genau darum ging es beim hybriden Outreach-Event „VSME in Action“, wie die WPK berichtet.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

adiruch/123rf.com

06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Diese gelten ab 2025 und sollen europaweit für eine einheitliche Kontrolle der ESG-Berichterstattung sorgen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

Meldung

manitator/123rf.com

02.05.2025

Das Umweltbundesamt erleichtert Herstellern die Abgabe der Mengenmeldungen für Einwegkunststoffprodukte: Die Frist wird bis zum 15.06.2025 verlängert und auf die externe Prüfpflicht für das Jahr 2024 wird ausnahmsweise verzichtet.

weiterlesen
Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

30.04.2025

Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 vor den Osterfeiertagen nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25.04.2025. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank