12.07.2022

Nachdem am 21.06.2022 die Vertreter des Europäische Ministerrats und des Europäischen Parlaments im Trilog eine politische Einigung über die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erzielt haben, ist nun der Richtlinientext verfügbar.

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Mit der CSRD wird die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung (Non Financial Reporting Directive, NFRD) abgelöst und durch detailliertere Berichtspflichten für einen deutlich erweiterten Anwenderkreis ersetzt. Die CSRD stellt sicher, dass Unternehmen Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten wie Umwelt, Soziales und Governance-Themen in ihren Lageberichten bereitstellen.

Wen betreffen die Vorschriften?

Die EU-Kommission muss verpflichtend anzuwendende EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mittels delegierter Rechtsakte erlassen. Diese Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) konkretisieren die Inhalte der CSRD. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet die Standards. Voraussichtlich werden sie der EU-Kommission bis zum November dieses Jahres vorgelegt. Anzuwenden sind die CSRD und die ESRS von großen Kapitalgesellschaften, kleinen und mittelgroßen kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, großen Versicherungsunternehmen und großen Kreditinstituten.

Anwendungszeitpunkte der CSRD

Unternehmen aus Drittstaaten fallen grds. in den persönlichen Anwendungsbereich, sofern sie über 150 Mio. Euro netto Umsatzerlöse in der EU generieren und Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen innerhalb der EU haben, die wiederum bestimmte Kriterien erfüllen. Die Anwendung der CSRD-Vorschriften soll in drei Schritten erfolgen, für Geschäftsjahre ab:

  • 01.01.2024 für Unternehmen, die vom Geltungsbereich der NFRD erfasst sind;
  • 01.01.2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht vom Geltungsbereich der NFRD erfasst sind;
  • 01.01.2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, firmeneigene Versicherungsunternehmen (captive insurance undertakings) und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen (captive reinsurance undertakings).

Für KMU besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Normen erst nach einer zweijährigen Übergangsphase ab dem Jahr 2028 anzuwenden (sog. opt-out).

Der nun verfügbare Text ist die Version, die der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bereits gebilligt hat. In den kommenden Wochen muss diese Textfassung als politische Einigung auf Ebene des Ministerrats und vom Plenum des Europäischen Parlaments noch formell beschlossen werden.


DRSC vom 01.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com

13.01.2026

Die jüngsten Anpassungen der EUDR bringen betroffenen Unternehmen spürbare Entlastung. Ein aktualisiertes Briefing Paper des DRSC fasst nun die neuen Fristen und Pflichten zusammen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dem verschobenen Anwendungszeitpunkt.

weiterlesen
EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Meldung

©everythingpossible/123rtf.com

17.12.2025

Mit neuen Regeln reduziert die EU gezielt bürokratische Hürden für Unternehmen, ohne die grundlegenden Ziele im Bereich Nachhaltigkeit aufzugeben. Nur noch besonders große Unternehmen unterliegen der Berichtspflicht, kleinere Betriebe werden entlastet.

weiterlesen
Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

10.12.2025

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich über das sogenannte Omnibus-I-Vereinfachungspaket geeinigt. Ziel ist eine deutliche Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei gleichzeitiger Wahrung europäischer Standards.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©Andrei Stratu/Unsplash

03.12.2025

Am 29. Januar 2026 lädt die Initiative "Digitalkompetenz im Aufsichtsrat" zum Neujahrsempfang nach Berlin ein.

weiterlesen
Digitalkompetenz im Aufsichtsrat – Neujahrsempfang in Berlin
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.