14.10.2024

Das DRSC hat ein Briefing Paper mit einem besonderen Fokus auf die persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereiche der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für EU-Unternehmen veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

adiruch/123rf.com

Inhaltlich weisen die CSRD und die CSDDD thematische Überschneidungen auf. Dem wird insbesondere Rechnung getragen, indem EU- (und Drittstaaten-)Unternehmen keine Erklärung nach CSDDD veröffentlichen müssen, sofern sie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD verpflichtet sind oder freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen (Art. 16 Abs. 2 CSDDD).

Erleichterungen in Sicht

Diese in den EU-Richtlinien vorgesehene Erleichterung findet sich bereits jetzt im Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD: Die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG soll entfallen, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt und dieser geprüft wird. Der Nachhaltigkeitsbericht ist dann anstelle des Berichts gem. § 10 Abs. 2 LkSG auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen (§ 10 Abs. 5, 6 LkSG-E).

Gemeinsamkeiten von CSRD und CSDDD

Das DRSC-Briefing Paper zeigt auf, welche EU-Unternehmen ab wann von den neuen Vorschriften betroffen sind. Es bietet somit eine Orientierung für die unternehmensinterne Abstimmung der jeweiligen Berichterstattungspflichten. Für weiterführende Informationen sei auf die kürzlich erschienenen DRSC-Briefing Paper zur Umsetzung der CSRD sowie der CSDDD verwiesen.


DRSC vom 09.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Sergey Nivens/123rtf.com

08.07.2026

Eine zentrale europäische Datenbasis für KMU könnte grundsätzlich Transparenz schaffen und grenzüberschreitende Finanzierungen erleichtern. Derzeit fehlt jedoch die notwendige Nachfrage aufseiten der Unternehmen und der Kapitalgeber.

weiterlesen
ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

06.07.2026

Die überarbeiteten ESRS und der neue freiwillige Standard (VS) sollen Nachhaltigkeitsberichte vereinfachen, Kosten senken und insbesondere kleinere Unternehmen vor übermäßigen Informationsanforderungen schützen.

weiterlesen
ESRS: EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichte deutlich

Meldung

saiarlawka/123rf.com

03.07.2026

Viele große börsennotierte Unternehmen berichten zwar bereits über erwartete finanzielle Effekte aus Nachhaltigkeitsthemen. Doch die Angaben sind häufig uneinheitlich, schwer vergleichbar und lassen wichtige Informationen vermissen.

weiterlesen
DRSC-Studie zeigt Lücken bei Nachhaltigkeitsangaben

Meldung

©faithie/123rf.com

30.06.2026

Die neuen IAASB-FAQs erläutern, wie Materialität bei Nachhaltigkeitsprüfungen nach ISSA 5000 anzuwenden ist und unterstützen Unternehmen, Prüfer und Aufsichtsstellen bei einer einheitlichen Umsetzung.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.