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  • Unabhängigkeits- und Ethikstandards für Prüfung und Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen genehmigt

11.12.2024

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat zwei Ergänzungen des IESBA Code of Ethics (Code) genehmigt. Darüber informiert die WPK.

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Die Regelungen zu Sustainability enthalten Unabhängigkeits- und Ethikstandards für Sustainability Assurance und Sustainability Reporting. Nachdem das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) bereits am 20.09.2024 den Standard ISSA 5000 für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen verabschiedet hatte, zieht das IESBA mit seinem Entwurf nunmehr berufsrechtlich nach.

Das vorgesehene Rahmenkonzept ist – wie ISSA 5000 – prinzipienbasiert und berufsunabhängig konzipiert (profession agnostic), das heißt, die Standards sollen nicht nur vom Berufsstand, sondern auch von anderen Dienstleistungserbringern angewendet werden können. Die IESSA erfassen ausdrücklich auch den Group-Audit-Kontext.

Ziel des Standards ist es, Greenwashing einzudämmen und die Qualität von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen, um so das Vertrauen der Öffentlichkeit und von Institutionen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung zu fördern.

Regelungen zu Experts

Die Regelungen zu Experts legen einen berufsrechtlichen Rahmen fest, der Berufsangehörige bei der Beurteilung unterstützen soll, ob ein externer Experte über die notwendige Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität verfügt, damit seine Arbeit für die beabsichtigten Zwecke genutzt werden kann.

Der endgültige Regelungstext soll Mitte Januar 2025 veröffentlicht werden, nachdem das Public Interest Oversight Board (PIOB) die Regelungen der erforderlichen Prüfung unterzogen haben wird (Certification). Im weiteren Verlauf will das IESBA eine Reihe von Begleitmaterial (Guidance & Application Materials) veröffentlichen.

Inkrafttreten

Die Regelungen zu Experts und Sustainability treten am 15.12.2026 in Kraft (mit Ausnahme von Assurance Work Performed at Value Chain Components gemäß Sections 5405 und 5406, die erst am 15.07.2028 in Kraft treten). Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Weiteres Projekt beschlossen

Daneben hat IESBA das Project Proposal Firm Culture and Governance beschlossen. Es besteht aus zwei Komponenten. Zum einen sollen Änderungen am Code in Form eines Rahmenwerks erarbeitet werden, das ethisches Verhalten in Praxen fördert und stärkt. Zum anderen sollen Anwendungshilfen und Begleitmaterial (Non-authoritative Material) zu diesem Thema außerhalb des Codes erarbeitet werden.

IESBA wird hierzu im Januar 2025 einen Bericht veröffentlichen sowie in März und April 2025 insgesamt drei Gesprächsrunden an verschiedenen Orten durchführen, um Anregungen von relevanten Stakeholdern einzuholen.


WPK vom 09.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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