17.04.2024

Das EU-Parlament hat für die Verschiebung der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen gestimmt.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Das EU-Parlament hat mit einer deutlichen Mehrheit für eine Verschiebung der sektorspezifischen Standards und ESRS (European Sustainability Reporting Standards) für Unternehmen aus Drittstaaten bis zum 30.06.2026 gestimmt.

Diese Entscheidung folgt einer vorläufigen Einigung, die am 07.02.2024 zwischen den Verhandlungsführern des Rechtsausschusses und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erzielt wurde, und befürwortet eine Verschiebung um zwei Jahre der Verabschiedung aller sektorspezifischen ESRS sowie der ESRS für Drittlandsunternehmen. Die Verschiebung lässt die Berichtsfristen im Rahmen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) unberührt.

Zum Hintergrund

Ursprünglich sahen die durch die CSRD geänderten Regelungen der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) vor, dass die sektorspezifischen ESRS und die ESRS für Drittlandsunternehmen bis zum 30.06.2024 in Form von delegierten Rechtsakten von der EU-Kommission verabschiedet werden sollten. Am 17.10.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Bilanz-Richtlinie hinsichtlich der Fristen für den Erlass der sektorspezifischen ESRS und der ESRS für Drittlandsunternehmen. Die Kommission beabsichtigt weiterhin, Standards für acht bisher nicht näher spezifizierte Bereiche vor Ablauf der Frist zu veröffentlichen.

Das IDW hatte gegenüber Axel Voss als zuständigem Berichterstatter des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu den Änderungsvorschlägen Stellung genommen. Die endgültige Zustimmung des Rates zur Verschiebung steht noch aus.


IDW vom 15.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com

11.08.2026

Der IAASB will drei zentrale internationale Prüfungsstandards grundlegend überarbeiten und damit die risikoorientierte Abschlussprüfung weiter stärken. Im Mittelpunkt stehen verlässlichere Prüfungsnachweise, klarere Reaktionen auf festgestellte Risiken und ein zeitgemäßer Umgang mit digitalen Technologien.

weiterlesen
ISA 330, 500 und 520: IAASB modernisiert Prüfungsnachweise

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com

11.08.2026

Für gesetzliche Abschlussprüfungen des Geschäftsjahres 2026 gewinnt die in § 317 Abs. 3b HGB geregelte Beurteilungspflicht des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts erstmals praktische Bedeutung. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Meldung

©jirsak/123rf.com

05.08.2026

Das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer sollte Personenunternehmen steuerlich flexibler und wettbewerbsfähiger machen. In der Praxis verhindern jedoch zahlreiche rechtliche und administrative Hürden eine breitere Nutzung. Das IDW fordert deshalb gezielte gesetzliche Nachbesserungen.

weiterlesen
Körperschaftsteuer: IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells an

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

29.07.2026

Für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gelten künftig eigene europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EFRAG hat dazu einen Entwurf veröffentlicht, der gegenüber den allgemeinen ESRS wichtige Erleichterungen und Besonderheiten vorsieht. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.