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  • Welche Informationen müssen KMU im Zuge ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung offenlegen?

15.08.2023

Die DRSC/RNE-Pilotgruppe „KMU-Reporting“ hat eine Übersicht zu aktuellen Informationsbedarfen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU vorgelegt.

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©stockwerkfotodesign/123rf.com

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise zu fördern. Ein wichtiges Element ist dabei die deutliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die entsprechenden Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) richten sich dabei an große Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU).

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist bereits Alltag

Unabhängig von diesem – aus KMU-Sicht – begrenzten Anwendungsbereich der CSRD bzw. ESRS ist eine umfangreiche Nachhaltigkeitsberichterstattung gegenüber verschiedenen Geschäftspartner*innen für zahlreiche KMU bereits Alltag. Solche Berichtsanforderungen resultieren bspw. aus der Einbindung von KMU in Lieferketten und den Berichtspflichten aufgrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), aus Anforderungen für die Finanzierung der Geschäftstätigkeit durch Kredite oder Fördermittel, aus Zertifizierungsanforderungen oder aus Informationsbedarfen im Vorfeld von Auftragsvergaben und zur Fortführung von Geschäftsbeziehungen. Diese unterschiedlichen, derzeit nicht aufeinander abgestimmten Anforderungen stellen die KMU vor große Herausforderungen, verbunden mit enormen personellen und finanziellen Ressourcenaufwänden.

Informationsbedarfe der Geschäftspartner*innen von KMU

Um einen Überblick über die verschiedenen Anforderungen zu erhalten, hat die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) initiierte Pilotgruppe „KMU-Reporting“ in einem gemeinsamen Papier die verschiedenen aktuellen Informationsbedarfe der Geschäftspartner*innen von KMU zusammengestellt. Die Mitglieder der Pilotgruppe bringen die Perspektiven der KMU und deren Stakeholder zusammen, sodass das Papier einen Überblick über die unterschiedlichen Informationsbedarfe, den Kontext, die Grundlagen und aktuelle Entwicklungen geben kann.

Zum Hintergrund

Das nun vorgelegte Papier geht zurück auf die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung des DRSC und des RNE initiierte Pilotgruppe KMU-Reporting. Diese setzt sich aus erfahrenen Vertreter*innen aus KMU und verschiedenen Stakeholdergruppen der KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen. Dieses Papier stellt ein weiteres Zwischenergebnis der Arbeit der Pilotgruppe dar, nachdem im Dezember 2022 bereits ein Eckpunktepapier für die Ausgestaltung der KMU-Nachhaltigkeitsberichtsnormen verabschiedet wurde. Im Rahmen der Kooperation sollen Unternehmen bei der Umsetzung neuer gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung unterstützt werden.


DRSC vom 09.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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