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17.12.2021

Die Analyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarktes für das Jahr 2020 der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zeigt, dass der Anteil der Nicht-Prüfungsleistungen an den bei kapitalmarktorientierten Unternehmen erzielten Gesamthonoraren in den Jahren 2018 bis 2020 abgenommen hat.

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Die Marktstrukturanalyse der WPK bietet Einblicke in die aktuelle Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarktes in Deutschland. Grundlage bilden Daten aus dem Berufsregister, die in dieser Form exklusiv der WPK vorliegen. Sie werden um weitere empirisch ermittelte Daten ergänzt.

Abnehmender Anteil der Nicht-Prüfungsleistungen

Die Gesamthonorare der Wirtschaftsprüferpraxen, die kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB prüften, betrugen 2020 circa 820 Mio. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen etwa 618 Mio. Euro und etwa 202 Mio. Euro auf Nicht-Prüfungsleistungen. Damit stellten im Berichtsjahr 2020 durchschnittlich 24,6% (2019: 25,1%; 2018: 29,1%) der Gesamthonorare Honorare für Nicht-Abschlussprüfungsleistungen dar. Der Vergleich zu den Vorjahren dokumentiert die Entwicklung, dass zunehmend weniger Nicht-Prüfungsleistungen in dem untersuchten Bereich erbracht werden.

65 Prüferwechsel bei kapitalmarktorientierten Unternehmen

Außerdem hat die WPK zwischen 2019 und 2020 65 Prüferwechsel bei kapitalmarktorientierten Unternehmen festgestellt. Davon blieb in 31 Fällen das jeweilige Prüfungsmandat innerhalb der Gruppe der „Big Four“-Gesellschaften Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers. Sechs Mandate blieben innerhalb der Gruppe von Gesellschaften mittlerer Größe und fünf Prüfungen innerhalb der Gruppe kleiner Praxen. 13 Abschlussprüfungsmandate haben von einer größeren hin zu einer kleineren Gesellschaft rotiert. In zehn Fällen fand eine Rotation in die umgekehrte Richtung statt. Die Prüfungen wechselten im Rahmen dieser Momentaufnahme also in beide Richtungen.

Weitere Untersuchungsergebnisse

Insgesamt prüften 415 Wirtschaftsprüferpraxen 2.644 Abschlüsse von dem Kapitalmarkt nahestehenden Unternehmen (2019: 430 WP-Praxen mit 2.626 Mandaten; 2018: 443 WP-Praxen mit 2.605 Mandaten). 63 dieser Praxen (2019: 68; 2018: 71) haben 991 Abschlussprüfungen (2019:1.012; 2018:1.005) bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 316a HGB durchgeführt.

Die Zahl der kapitalmarktorientierten Unternehmen im Sinne von § 264d HGB ist nicht mehr weiter rückläufig.

Bei Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen verteilten sich 95,6% der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen auf die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (2019: 95,4%; 2018: 96,2%).

Die Bereitschaft zur Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer und damit die Teilnahme am Qualitätskontrollverfahren nimmt mit der Größe der WP-Praxis zu.


WPK vom 01.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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