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11.02.2022

Nach Anpassung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten an die neuen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) hat der IDW HFA nun den angepassten IDW Prüfungshinweis: Wiedergabe des Bestätigungsvermerks im Prüfungsbericht (IDW PH 9.450.2 (01.2022)) verabschiedet.

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©CrazyCloud/fotolia.com

Ende Oktober 2021 hatte der HFA eine Reihe von IDW Verlautbarungen vor dem Hintergrund der neuen GoA verabschiedet, unter anderem IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (10.2021)), IDW Prüfungsstandard: Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk (IDW PS 401 n.F. (10.2021)), IDW Prüfungsstandard: Modifizierungen des Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk (IDW PS 405 n. F. (10.2021)) und IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406 n.F. (10.2021)).

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks aktualisiert

Nach der Ende 2021 erfolgten Anpassung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.) an die neuen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) hat der Hauptfachausschuss (HFA) im Januar 2022 den an die neuen GoA angepassten IDW Prüfungshinweis: Wiedergabe des Bestätigungsvermerks im Prüfungsbericht (IDW PH 9.450.2 (01.2022)) verabschiedet.

Gegenstand des IDW PH 9.450.2

Gegenstand der rein redaktionellen Änderungen des IDW Prüfungshinweises sind vor allem sprachliche Anpassungen an sowie die Aktualisierung oder Ergänzung von Verweisen auf IDW PS 400 n.F. (10.2021) und IDW PS 450 n.F. (10.2021). IDW PH 9.450.2 (01. 2022) gilt erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden.


IDW vom 02.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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