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  • WpHG-Prüfung: Hinweise zur Prüfung der Verwender von Ratings

07.02.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©Bits and Splits/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Verbändeschreiben mit Hinweisen zur Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 WpHG und den zugehörigen Regelungen der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV) veröffentlicht.

Die BaFin-Hinweise sollen für ein einheitliches Verständnis der einschlägigen Normen der EU-RatingVO und für eine einheitliche Darstellung der Ergebnisse der Prüfung im WpHG-Prüfbericht sorgen. Soweit möglich, werden die Hinweise beispielhaft erläutert oder es wird auf entsprechende Dokumente verwiesen. Das Schreiben der BaFin steht hier zur Verfügung.

Verringerung des automatischen Rückgriffs auf Ratings

Als zusätzliche Information zu diesem Thema stellt die WPK den Abschlussbericht „Gute Aufsichtspraktiken zur Verringerung des automatischen Rückgriffs auf Ratings“ des Joint Committee of the European Supervisory Authorities zur Verfügung.


WPK vom 03.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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