• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK-Nachhaltigkeitskompass enthält jetzt LkSG

25.11.2022

Der Nachhaltigkeitskompass der WPK wurde um einen Überblick zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ergänzt.

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Der Nachhaltigkeitskompass gibt einen Überblick über Anforderungen aus dem Gesetz, die betroffenen Unternehmen und den Zeitplan für die Anwendung. Zudem wird das LkSG in einen Kontext mit europäischen Initiativen sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzt.

Inhalte des LkSG

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – ist ein deutsches Bundesgesetz, welches dazu beitragen soll, Menschenrechtsverletzungen und zugehörige Umweltrisiken entlang von Lieferketten zu erkennen und zu beseitigen. Für die Bestimmung von Menschenrechtsverletzungen wird auf internationale Abkommen wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) abgestellt. Das LkSG nennt hier vor allem Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken.

Sorgfaltspflichten erstrecken sich auf gesamte Lieferkette

Die betroffenen Unternehmen haben zu prüfen, inwieweit ihre Geschäftstätigkeiten zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Sie haben Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen grundlegende Menschenrechtsstandards vorzubeugen und einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einzuführen. Diese Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – angefangen vom Rohstoff bis hin zum fertigen Verkaufsprodukt.

Den WPK-Nachhaltigkeitskompass finden Sie hier.


WPK vom 17.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Eisenhans/fotolia.com

15.10.2026

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA hat drei neue Regulierungsstandards finalisiert und dabei wichtige Anregungen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufgegriffen. Besonders bei der Kundenprüfung und den gruppenweiten Pflichten konnten Erleichterungen erreicht werden.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com

08.10.2026

Deutsche Börsenunternehmen richten ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung immer stärker an den europäischen ESRS aus, obwohl die CSRD 2025 in Deutschland noch nicht umgesetzt war. Zugleich werden die Berichte kürzer und fokussierter, während Prüfung und ergänzende ESG-Informationen weiter an Bedeutung gewinnen.

weiterlesen
Wie Unternehmen im zweiten Jahr nach ESRS berichten

Meldung

©adiruch/fotolia.com

08.10.2026

Mit dem IESBA Code 2026 werden die internationalen Ethik- und Unabhängigkeitsstandards erneut umfassend aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Nutzung externer Sachverständiger sowie neue Anforderungen rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung und Nachhaltigkeitsprüfungen. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Meldung

saiarlawka/123rf.com

29.09.2026

Beim Public Country-by-Country Reporting kommt es nicht nur auf die richtigen Steuerdaten an, sondern auch auf deren digitale Aufbereitung. Die EU-Kommission hat nun ihren Report-Generator aktualisiert, der Unternehmen bei der Erstellung der vorgeschriebenen Berichte im XHTML-/iXBRL-Format unterstützt.

weiterlesen
EU-Kommission aktualisiert Tool für öffentliches Country-by-Country Reporting
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.