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25.11.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Der Nachhaltigkeitskompass der WPK wurde um einen Überblick zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ergänzt.

Der Nachhaltigkeitskompass gibt einen Überblick über Anforderungen aus dem Gesetz, die betroffenen Unternehmen und den Zeitplan für die Anwendung. Zudem wird das LkSG in einen Kontext mit europäischen Initiativen sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzt.

Inhalte des LkSG

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – ist ein deutsches Bundesgesetz, welches dazu beitragen soll, Menschenrechtsverletzungen und zugehörige Umweltrisiken entlang von Lieferketten zu erkennen und zu beseitigen. Für die Bestimmung von Menschenrechtsverletzungen wird auf internationale Abkommen wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) abgestellt. Das LkSG nennt hier vor allem Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken.

Sorgfaltspflichten erstrecken sich auf gesamte Lieferkette

Die betroffenen Unternehmen haben zu prüfen, inwieweit ihre Geschäftstätigkeiten zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Sie haben Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen grundlegende Menschenrechtsstandards vorzubeugen und einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einzuführen. Diese Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – angefangen vom Rohstoff bis hin zum fertigen Verkaufsprodukt.

Den WPK-Nachhaltigkeitskompass finden Sie hier.


WPK vom 17.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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