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24.11.2023

Der Anteil der Nicht-Abschlussprüfungsleistungen von Wirtschaftsprüfern bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ist auf unter 20 % gesunken, zeigt eine exklusive Untersuchung der Wirtschaftsprüferkammer zum Wirtschaftsprüfungsmarkt.

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©AndreyPopov/fotolia.com

Die Ergebnisse der Marktstrukturanalyse der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) für das Jahr 2022 bestätigen den Trend der Vorjahre: Der durchschnittliche Anteil der Nicht-Abschlussprüfungsleistungen an den bei kapitalmarktorientierten Unternehmen erzielten Gesamthonoraren ist in den Jahren 2020 bis 2022 weiter gesunken.

Honorare, Prüferwechsel und Vernetzung

Die gesamten Honorare für die bei kapitalmarktorientierten Unternehmen erbrachten Tätigkeiten belaufen sich im Berichtsjahr auf etwa 793 Mio. Euro. Davon entfielen auf Abschlussprüfungsleistungen etwa 636 Mio. Euro und rund 157 Mio. Euro auf Nicht-Abschlussprüfungsleistungen. Damit stellten im Berichtsjahr 2022 durchschnittlich 19,8 % der Gesamthonorare (2021: 21,7 %; 2020: 24,6 %) Honorare für Nicht-Abschlussprüfungsleistungen dar. Den zweitgrößten Anteil an den Gesamthonoraren nehmen die anderen Bestätigungsleistungen ein, die als prüfungsnahe Leistungen anzusehen sind. Die Effekte aus dem Wegfall der Steuerberatungsleistungen im Hinblick auf die Regelungen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) werden sich in den Zahlen der kommenden Marktstrukturanalyse niederschlagen. Der Vergleich mit den Vorjahren dokumentiert die Entwicklung, dass zunehmend weniger Nicht-Prüfungsleistungen in dem untersuchten Bereich durch den Abschlussprüfer erbracht werden.

Ferner hat die WPK zwischen 2021 und 2022 57 Prüferwechsel bei kapitalmarktorientierten Unternehmen ermittelt. Davon blieb in 21 Fällen das jeweilige Prüfungsmandat innerhalb der Gruppe der „Big Four“-Gesellschaften. Vier Mandate blieben innerhalb der Gruppe von Gesellschaften mittlerer Größe und weitere vier Prüfungen innerhalb der Gruppe kleinerer Praxen. Insgesamt achtzehn Abschlussprüfungsmandate haben von einem größeren hin zu einem kleineren Segment rotiert. In zehn Fällen fand eine Rotation in die umgekehrte Richtung statt. Insgesamt haben somit mehr Abschlussprüfungen von einem größeren zu einem kleineren Segment gewechselt als umgekehrt.

Darüber hinaus wird festgestellt, dass die Tendenz zur stärkeren Vernetzung von Wirtschaftsprüferpraxen weiter anhält: Ende 2022 waren 480 Netzwerke (2021: 473; 2020: 458) im Berufsregister der WPK registriert. Diesen waren 921 Wirtschaftsprüferpraxen (2021: 893; 2020: 864) angeschlossen.

Weitere Untersuchungsergebnisse

Insgesamt prüften 53 Wirtschaftsprüferpraxen die Abschlüsse von 964 Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 316a HGB (2021: 59 WP-Praxen und 978 Unternehmen; 2020: 63 WP-Praxen und 991 Unternehmen).

Bei Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen, die eine Teilmenge der Unternehmen von öffentlichem Interesse darstellen, verteilten sich 63,4% der Anzahl der Prüfungsmandate (2021: 64,4 %; 2020: 67,1 %) mit 94,5 % der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen (2021: 94,9 %; 2020: 95,6 %) auf die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Im Berichtszeitraum zeigt sich eine leichte Erhöhung der Anteile sowohl an der Anzahl der Prüfungsmandate als auch an den Honoraren zugunsten der mittleren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Insgesamt ist festzuhalten, dass auch durch kleinere und mittlere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführte Abschlussprüfungen maßgeblich für das Funktionieren des Kapitalmarkts sind.

51,9 % der Abschlussprüfungen von dem Kapitalmarkt nahe stehenden sonstigen Unternehmen, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, wurden von Wirtschaftsprüferpraxen durchgeführt, die weder den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften noch den Next-12-Netzwerken angehören (2021: 53,6 %). Anders als bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen haben diese Wirtschaftsprüferpraxen in diesem Segment den Mehrheitsanteil. Damit wird die Bedeutung kleinerer Wirtschaftsprüferpraxen für die Wirtschaft weiter unterstrichen.


WPK vom 23.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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