• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Bilanzierung von Energielieferverträgen unter IFRS 9

26.05.2023

Das DRSC hat zur Bilanzierung von Energielieferverträgen unter IFRS 9 umfängliches Feedback von den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und zahlreichen betroffenen Unternehmen in Deutschland gesammelt.

Beitrag mit Bild

© MACLEG/fotolia.com

Das DRSC hat an einer Umfrage der nationalen Standardsetzer durch das IFRS Interpretations Committee zum Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente auf Verträge über den Kauf oder Verkauf eines nichtfinanziellen Postens teilgenommen. Hintergrund ist eine beim IFRS IC vorliegende Eingabe mit Fragestellungen zur Bilanzierung von Energielieferverträgen im Kontext der sog. Own-use-Exemption nach IFRS 9.2.4 ff. Dazu wurde um Feedback gebeten, auf dessen Basis eine mögliche Befassung in einer der nächsten IFRS IC-Sitzungen erfolgt.

Das DRSC hat hierzu seinerseits umfängliches Feedback von den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und zahlreichen betroffenen Unternehmen in Deutschland gesammelt und dieses als gebündelte Rückmeldung an den IFRS IC-Mitarbeiterstab übermittelt.

Weitreichende Auswirkungen auf die Rechnungslegung

Insgesamt hat dieses Outreach vor dem Hintergrund aktueller marktbezogener und geopolitischer Entwicklungen eine Vielfalt an unternehmerischen Praktiken zu Energielieferverträgen und deren bilanzieller Abbildung aufgezeigt. Es wurde deutlich, dass die in der Eingabe vorgetragenen Themen rund um physische Energielieferungen weitreichende Auswirkungen auf die Rechnungslegung der betroffenen Unternehmen haben. Daneben sind aber auch virtuelle, d.h. finanzielle bzw. synthetische Energielieferungsbeziehungen zu beobachten, welche die Eingabe nicht explizit thematisiert.

Bedenken hinsichtlich der Bilanzierung

Die Outreach-Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich einer Bilanzierung der betrachteten Verträge zum beizulegenden Zeitwert, die i.E. in bestimmten Fällen nicht zu einer getreuen Darstellung der wirtschaftlichen Substanz solcher Verträge führe. Sie fordern das IFRS IC und das IASB auf, zeitnah über die o.g. Eingabe – ggf. auch in Form vom Standardsetzungsaktivitäten – zu entscheiden, da sie für das Geschäftsjahr 2023 mit zunehmender Relevanz der vorgetragenen Sachverhalte rechnen.


DRSC vom 19.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com

05.05.2026

Die EU-Kommission will die Umsetzung der Entwaldungsverordnung deutlich vereinfachen und Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben. Neue Leitlinien, Ausnahmen und ein verbessertes Informationssystem sollen den Verwaltungsaufwand spürbar senken.

weiterlesen
EUDR: Brüssel will Entwaldungsverordnung entschärfen

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

28.04.2026

Das Arbeitsprogramm 2026 macht deutlich, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in eine neue Phase eintritt. Nach der Einführung und Weiterentwicklung der ESRS geht es nun vor allem um Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und digitale Umsetzung.

weiterlesen
EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Meldung

Sponsored News

14.04.2026

Die Schweiz will ihre Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten deutlich ausbauen. Der Schweizer Bundesrat orientiert sich dabei eng an den europäischen Vorgaben aus CSRD und CSDDD.

weiterlesen
Neue Schweizer ESG-Pflichten nach Vorbild von CSRD und CSDDD

Meldung

saiarlawka/123rf.com

13.04.2026

EFRAG hat im Auftrag der Europäischen Kommission einen Berichtsentwurf vorgelegt, der Nutzen, Kosten und Akzeptanz eines freiwilligen KPI-basierten Berichtsformats für KMU untersucht und bislang nur ein begrenztes Interesse erkennen lässt. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.