Meldung
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04.11.2025
Die Anforderungen an die Risikoanalyse nach dem Geldwäschegesetz sind umfassend. Jede WP/vBP-Praxis ist verpflichtet, ihre geldwäscherechtlichen Risiken strukturiert zu erfassen, zu bewerten und zu dokumentieren. Wer diese Pflichten ignoriert oder unvollständig erfüllt, riskiert Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörde.
