Meldung
27.01.2023
Bei den laufenden Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB (sog. PIE) sind die neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) erstmals verpflichtend anzuwenden.
