Meldung
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22.05.2025
Die Wahl des Abschlussprüfers ist kein reiner Formalakt, sondern Voraussetzung für dessen rechtliche Stellung und Schutz. Wird dieser Schritt übersprungen, drohen Kündigungen nach BGB-Recht – mit allen wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen. Die WPK klärt auf.