Meldung
19.02.2021
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss bestellen – eine allgemeine gesetzliche Pflicht hierzu besteht bisher nicht, allerdings bringt die Einrichtung eines Prüfungsausschusses durchaus einige Vorteile mit sich. Im Zuge der aktuell diskutierten Vorschläge zur Reform der Finanzmarktragulierung („FISG“ – Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) kommt dem Prüfungsausschuss eine gesteigerte Bedeutung zu. Eine „gute Corporate Governance – Arbeit“ im Prüfungsausschuss hängt jedoch entscheidend von den Fähigkeiten und Erfahrungen seiner Mitglieder ab.
