Meldung
13.03.2025
Der BFH hat klargestellt, dass Vergütungsvereinbarungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär ist, grundsätzlich steuerlich anerkannt werden. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kommt nur in Ausnahmefällen infrage.